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Bis jetzt habe ich mich noch nicht geäussert über die hohen SUISA-Gebühren, weil ich persönlich bis jetzt noch gar nicht betroffen bin.
Fortsetzung:
Grundsätzlich finde ich die Gebühr ebenfalls daneben. Dazu kommt, dass die Unterscheidung zwischen Flashspeicher und Harddisks theoretisch keinen Sinn macht, denn pro GB können beides mal gleich viel Inhalte gespeichert werden. Durch diese Unterscheidung verliert das ganze einfach an Glaubhaftigkeit. Egal, wir können froh sein, dass die Harddisks günstiger als Flashspeicher «besteuert» werden - ein Einheitstarif läge wohl so in der Mitte. Praktisch macht es halt schon irgendwie Sinn - Geräte mit Harddisks wären sonst bald unbezahlbar.
Gemäss Art. 1.1 des Tarifs 4d gelten diese Gebühren für
...alle Arten von Chipkarten und Festplattenspeicher, die
- in Audioaufnahmegeräten, namentlich mp3-Walkman, mp3-Jukebox (sowie solche mit ent-
sprechenden Kompressionsverfahren), iPod, Audio-Harddiscrecorder, oder- in Videoaufnahmegeräten, namentlich Satelliten-Receiver mit eingebauter Harddisc, Set-Top-Boxen mit eingebauter Harddisc, TV-Geräte mit eingebauter Harddisc, DVD-Recorder mit
eingebauter Harddisc, Digital Video Recorder (DVR) und Personal Video Recorder (PVR) mit eingebauter Harddiscenthalten sind, oder zusammen mit solchen Geräten an Konsumenten abgegeben werden.
Daraus schliessen wir, die Datenträger müssen in den Geräten enthalten sein, oder zusammen mit den Geräten abgegeben werden. Einige Beispiele, was es dann kostet, findet man bei dmesg.
Wenn ich mir aber eine HD im Computerladen kaufe und diese in mein MediaCenter einbaue, dann zahle ich die Gebühr nicht.
Einen mp3-Player habe ich auch nicht, wenn (äusserst selten - hab in der Jugend zuviel Walkman gehört und hab jetzt leider Tinnitus), dann höre ich mit meinem PDA. Soweit ich bis jetzt gesehen habe, sind Speicherkarten noch nicht mit den Gebühren belastet.
Somit könnte man also einen mp3-Player mit geringem Speicher kaufen, sofern dieser z.B. durch eine SD-Karte erweiterbar ist. Interessant wären auch DVD-Recorder die «HD-ready» sind, hier aber im Sinne von «Harddisk-ready» - sprich man könnte selbst eine HD einbauen :-).
Schon von ein paar Tagen hat es Chrigi angedeutet: der Nationalrat belässt private Downloads in der Schweiz legal. Wie bei heise.de zu lesen hat dies der Ständerat heute bestätigt. Ich verlinke hier absichtlich auf eine deutsche Seite, denn die Kommentare sind z.T. recht amüsant :-)
Leider ist da aber auch der Satz zu lesen:
«Auf der anderen Seite dürfen technische Maßnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren im Prinzip nicht umgangen werden.»
Dies würde es einem also verbieten, von einer DVD eine Sicherheitskopie anzulegen, bzw. seinem Bruder oder so eine Kopie zu erstellen. Denn die DVD ist kopiergeschützt, und dieser Schutz muss z.B. mit DVDShrink umgangen werden. Bei der NZZ tönt es dann aber schon besser:
«Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz sollen aber die Herstellung und der Vertrieb solcher Kopiersperren-Umgehungsprogramme in der Schweiz verboten werden. Die Verwendung dieser Programme ist allerdings weiterhin nicht verboten.»
Aha: der Einsatz der Programme ist also nicht strafbar, sondern nur deren Herstellung und Vertrieb. Slysoft hat schon länger vorgesorgt und hat ihren Sitz auf der «schönen Karibikinsel Antigua».
Somit ändert sich in der Schweiz für den Konsumenten eigentlich nichts - ausser dass nochmals verdeutlicht wird, dass Downloads vom Internet legal sind und für diese und andere Kopien die SUISA-Gebühr zu zahlen ist.
M
F
G
Sopur